Ausschlussklausel ohne Berücksichtigung der Mindestlohnansprüche nunmehr insgesamt unwirksam

Ausschlussklausel ohne Berücksichtigung der Mindestlohnansprüche nunmehr insgesamt unwirksam

Oktober 11, 2018 Uncategorized 0

Am 18.9.2018 hat das Bundesarbeitsgericht die für die Rechtspraxis wichtige Frage entschieden, wie eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Ausschlussklausel zu bewerten ist, wenn die Klausel eine Ausnahme für den Mindestlohn nicht vorsieht. Zumindest für Arbeitsverträge, die nach dem 31.12.2014 abgeschlossen wurden, ergibt sich eine Unwirksamkeit der Ausschlussklausel insgesamt wenn nicht ausdrücklich Mindestlohnansprüche ausgenommen wurden (BAG Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18).

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